{"id":706,"date":"2024-02-28T09:46:33","date_gmt":"2024-02-28T08:46:33","guid":{"rendered":"http:\/\/enfold2024.hotel-du-train.com\/agb\/"},"modified":"2024-02-28T09:46:33","modified_gmt":"2024-02-28T08:46:33","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hotel-du-train.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div id='av_section_1'  class='avia-section av-av_section-8c038a69d7b065b313c8996090138e7a main_color avia-section-default avia-no-border-styling  avia-builder-el-0  avia-builder-el-no-sibling  avia-bg-style-scroll container_wrap fullsize'  ><div class='container av-section-cont-open' ><main  role=\"main\" itemprop=\"mainContentOfPage\"  class='template-page content  av-content-full alpha units'><div class='post-entry post-entry-type-page post-entry-706'><div class='entry-content-wrapper clearfix'>\n\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-av_heading-7c05b45246590a4f1b6586fdf0af0687\">\n#top .av-special-heading.av-av_heading-7c05b45246590a4f1b6586fdf0af0687{\npadding-bottom:10px;\n}\nbody .av-special-heading.av-av_heading-7c05b45246590a4f1b6586fdf0af0687 .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n.av-special-heading.av-av_heading-7c05b45246590a4f1b6586fdf0af0687 .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-av_heading-7c05b45246590a4f1b6586fdf0af0687 av-special-heading-h1 blockquote modern-quote  avia-builder-el-1  el_before_av_one_half  avia-builder-el-first '><h1 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >AGB<\/h1><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div>\n<div  class='flex_column av-av_one_half-41ee899840124b6993b57a87f996c353 av_one_half  avia-builder-el-2  el_after_av_heading  el_before_av_one_half  first flex_column_div  '     ><p>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-lt5w3qxm-c9895ea7e78e747d7ab8da0bc93c8c2a\">\n#top .av-special-heading.av-lt5w3qxm-c9895ea7e78e747d7ab8da0bc93c8c2a{\npadding-bottom:10px;\n}\nbody .av-special-heading.av-lt5w3qxm-c9895ea7e78e747d7ab8da0bc93c8c2a .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n.av-special-heading.av-lt5w3qxm-c9895ea7e78e747d7ab8da0bc93c8c2a .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-lt5w3qxm-c9895ea7e78e747d7ab8da0bc93c8c2a av-special-heading-h3 blockquote modern-quote  avia-builder-el-3  el_before_av_textblock  avia-builder-el-first '><h3 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >FU\u0308R INDIVIDUALREISENDE<\/h3><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div><br \/>\n<section  class='av_textblock_section av-lt5w6d9c-636ae30a053dfc04ba99ca4d01ef1b52 '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p>HERITAGE HOTELS MU\u0308NCHEN GmbH (HHM)<br \/>\nKREUZSTRASSE 18 \u2013 80331 MU\u0308NCHEN<\/p>\n<p>ALLGEMEINE GESCHA\u0308FTSBEDINGUNGEN<\/p>\n<p>I. GELTUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN<\/p>\n<p>1. Diese Gescha\u0308ftsbedingungen gelten fu\u0308r Vertra\u0308ge u\u0308ber die mietweise U\u0308berlassung von Hotelzimmern, Konferenzra\u0308umen, Gastronomie und sonstigen Veranstaltungsra\u0308umen des Hotels sowie fu\u0308r alle damit zusammenha\u0308ngenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels mit dem Individualreisenden.<\/p>\n<p>2. Diese Gescha\u0308ftsbedingungen gelten nicht fu\u0308r Vertra\u0308ge, welche zwischen dem Hotel und einem Reiseveranstalter u\u0308ber Hotelleistungen fu\u0308r Einzelreisende und\/oder Reisegruppen geschlossen werden (Hotelaufnahmevertrag). Die Gescha\u0308ftsbedingungen fu\u0308r den Hotelaufnahmevertrag richten sich ausschlie\u00dflich nach den \u201eAllgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen der HHM GmbH fu\u0308r Reiseveranstalter\u201c.<\/p>\n<p>II. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERTRAGSINHALT<\/p>\n<p>1. Angebote des Hotels sind stets unverbindlich. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung schriftlich oder in Textform zu besta\u0308tigen.<\/p>\n<p>2. Vertragspartner sind das Hotel und der Individualreisende. Hat ein Dritter fu\u0308r den Individualreisenden bestellt, haftet er dem Hotel gegenu\u0308ber zusammen mit dem Individualreisenden als Gesamtschuldner fu\u0308r alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erkla\u0308rung des Dritten vorliegt.<\/p>\n<p>3. Die Unter- und Weitervermietung der u\u0308berlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsra\u0308ume oder Fla\u0308chen sowie die Nutzung der angemieteten Ra\u0308umlichkeiten und Fla\u0308chen zu Vorstellungsgespra\u0308chen, Verkaufs- und a\u0308hnlichen Veranstaltungen oder zu Foto- oder Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken, ist grundsa\u0308tzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.<\/p>\n<p>4. Der Individualreisende erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn das Hotel hat eines oder mehrere bestimmte Zimmer in Textform garantiert.<\/p>\n<p>Sollte aus organisatorischen oder betrieblichen Gru\u0308nden ein Zimmerwechsel notwendig werden, hat dies der Individualreisende hinzunehmen, es sei denn es sind eines oder mehrere bestimmte Zimmer in Textform garantiert.<\/p>\n<p>III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Individualreisenden nach Ma\u00dfgabe von Ziff. II Nr. 4 gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.<\/p>\n<p>2<\/p>\n<p>2. Der Individualreisende ist verpflichtet, die fu\u0308r die Zimmeru\u0308berlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch fu\u0308r vom Individualreisenden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Das Hotel ist berechtigt, fu\u0308r Dienstleistungen, die nach 24:00 Uhr erbracht werden, fu\u0308r die Arbeitsleistung von Angestellten tarifbezogene Nachtzuschla\u0308ge fu\u0308r jede angefangene Stunde zu erheben, soweit Tarifvertra\u0308ge Anwendung finden.<\/p>\n<p>3. Die vereinbarten Preise schlie\u00dfen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Fu\u0308r den Fall, dass sich der vom Hotel allgemein fu\u0308r Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Umsatzsteuer erho\u0308hen und der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfu\u0308llung fu\u0308nf Monate u\u0308berschreitet, kann das Hotel den vereinbarten Preis angemessen, maximal um bis zu 10%, erho\u0308hen.<\/p>\n<p>4. Alle Rechnungen werden in Euro erstellt. Kursdifferenzen und Bankgebu\u0308hren gehen bei Zahlung in einer Fremdwa\u0308hrung zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Fu\u0308r Anzahlungen in Fremdwa\u0308hrungen wird der Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.<\/p>\n<p>5. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Individualreisenden gewu\u0308nschten nachtra\u0308glichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Individualreisenden davon abha\u0308ngig machen, dass sich der Preis fu\u0308r die Zimmer und\/oder fu\u0308r die sonstigen Leistungen des Hotels erho\u0308ht.<\/p>\n<p>6. Rechnungen des Hotels ohne Fa\u0308lligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzu\u0308gliche Zahlung fa\u0308lliger Forderungen jederzeit vom Individualreisenden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen Ho\u0308he in von 5 Prozentpunkten u\u0308ber dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines ho\u0308heren Schadens vorbehalten.<\/p>\n<p>7. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Reiseveranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Im U\u0308brigen ko\u0308nnen die Ho\u0308he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen fu\u0308r Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberu\u0308hrt.<\/p>\n<p>8. In begru\u0308ndeten Fa\u0308llen, z.B. Zahlungsru\u0308ckstand des Individualreisenden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 7 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergu\u0308tung zu verlangen.<\/p>\n<p>9. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und wa\u0308hrend des Aufenthaltes vom Individualreisenden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 8 fu\u0308r bestehende und ku\u0308nftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gema\u0308\u00df vorstehender Nummern 7 und\/oder 8 geleistet wurde.<\/p>\n<p>10. Der Individualreisende kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskra\u0308ftigen Forderung gegenu\u0308ber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.<\/p>\n<p>3<\/p>\n<p>IV. RU\u0308CKTRITT DES INDIVIDUALREISENDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG DES INDIVIDUALREISENDEN) \/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)<\/p>\n<p>1. Ein Ru\u0308cktritt des Individualreisenden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Individualreisende vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (hier sogenannte \u201eFixbuchung ohne Storno\u201c).<\/p>\n<p>2. Bei vom Individualreisenden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen (\u201eNo Show\u201c). Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergu\u0308tung verlangen und den Abzug fu\u0308r ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Individualreisende ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises fu\u0308r U\u0308bernachtungen mit oder ohne Fru\u0308hstu\u0308ck, 70% fu\u0308r Halbpensions- und 60% fu\u0308r Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Individualreisenden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Ho\u0308he entstanden ist.<\/p>\n<p>3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Individualreisenden ein Termin zum kostenfreien Ru\u0308cktritt vom Vertrag in Textform (hier sogenannter \u201ekostenfreier Stornotermin\u201c) vereinbart wurde, kann der Individualreisende bis dahin vom Vertrag zuru\u0308cktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzanspru\u0308che des Hotels auszulo\u0308sen. Das Ru\u0308cktrittsrecht des Individualreisenden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Ru\u0308cktritt gegenu\u0308ber dem Hotel in Textform ausu\u0308bt.<\/p>\n<p>V. RU\u0308CKTRITT DES HOTELS (STORNIERUNG DES HOTELS)<\/p>\n<p>1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Individualreisende innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zuru\u0308cktreten kann (hier sogenannter \u201ekostenfreier Stornotermin\u201c), ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, wenn Anfragen anderer Individualreisenden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Individualreisende auf Ru\u0308ckfrage des Hotels auf sein Recht zum Ru\u0308cktritt nicht verzichtet.<\/p>\n<p>2. Wird eine vereinbarte oder oben gema\u0308\u00df Ziffer III Nummern 7 und\/oder 8 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zuru\u0308ckzutreten, beispielsweise falls<\/p>\n<p>\u2013 Ho\u0308here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umsta\u0308nde die Erfu\u0308llung des Vertrages unmo\u0308glich machen;<\/p>\n<p>\u2013 Zimmer oder Ra\u0308ume schuldhaft unter irrefu\u0308hrender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Individualreisenden, der Richtigkeit der Bank- oder Kreditkartendaten oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;<\/p>\n<p>\u2013 das Hotel begru\u0308ndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Gescha\u0308ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der O\u0308ffentlichkeit gefa\u0308hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;<\/p>\n<p>\u2013 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;<\/p>\n<p>4<\/p>\n<p>\u2013 ein Versto\u00df gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.<\/p>\n<p>Bei berechtigtem Ru\u0308cktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Individualreisenden auf Schadenersatz.<\/p>\n<p>VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -U\u0308BERGABE UND -RU\u0308CKGABE<\/p>\n<p>1. Gebuchte Zimmer stehen dem Individualreisenden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfu\u0308gung. Der Individualreisende hat keinen Anspruch auf fru\u0308here Bereitstellung.<\/p>\n<p>2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spa\u0308testens um 10:00 Uhr gera\u0308umt zur Verfu\u0308gung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspa\u0308teten Ra\u0308umung des Zimmers fu\u0308r dessen vertragsu\u0308berschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Anspru\u0308che des Individualreisenden werden hierdurch nicht begru\u0308ndet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.<\/p>\n<p>3. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Sofern ein Sonderreinigungsaufwand durch Rauchen in einem Nichtraucherzimmern erforderlich ist, wird dem Individualreisenden ein Schadenersatz von pauschal 120,- \u20ac in Rechnung gestellt. Dem Individualreisenden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die Reinigung entstanden ist.<\/p>\n<p>4. Alle Handtu\u0308cher und Badema\u0308ntel ko\u0308nnen an der Rezeption ka\u0308uflich erworben werden. Dem Individualreisenden ist es untersagt, hoteleigene Einrichtungs- und Ausstattungsgegensta\u0308nde einschlie\u00dflich Handtu\u0308cher und Badema\u0308ntel beim Verlassen des Hotels mitzunehmen. Fu\u0308r die rechtswidrige Mitnahme wird dem Individualreisenden ein Schadenersatz von pauschal<\/p>\n<p>\u2013 100,- \u20ac pro Bademantel<\/p>\n<p>\u2013 20,- \u20ac pro Handtuch<\/p>\n<p>in Rechnung gestellt. Dem Individualreisenden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die Mitnahme eines Bademantels oder Handtuchs entstanden ist. Das Hotel beha\u0308lt sich ausdru\u0308cklich vor, jeden Versto\u00df zur Anzeige zu bringen. Das Hotel beha\u0308lt sich ferner die Geltendmachung weiterer zivilrechtlicher Schadenersatzanspru\u0308che vor.<\/p>\n<p>5. Mit der Entnahme oder dem Verbrauch von Lebensmitteln oder Getra\u0308nken aus der Minibar (\u201eKonsumgu\u0308ter\u201c) des Hotelzimmers, kommt ein Kaufvertrag u\u0308ber den Kaufgegenstand zum jeweiligen Listenpreis zustande. Die Listenpreise u\u0308ber die Konsumgu\u0308ter der Minibar liegen im Hotelzimmer zur Kenntnisnahme aus. Der Individualreisende ist verpflichtet, spa\u0308testens bei der Zimmerru\u0308ckgabe die Mitnahme oder den Verbrauch von Konsumgu\u0308tern aus der Minibar des Hotelzimmers beim Hotel anzuzeigen und den Kaufpreis zu entrichten. Das Hotel stellt dem Individualreisenden den jeweiligen Kaufpreis der mitgenommenen Konsumgu\u0308ter in Rechnung, soweit bei der Zimmerru\u0308ckgabe ein Fehlbestand oder ein Verbrauch der Gu\u0308ter festgestellt wird.<\/p>\n<p>VII. HAFTUNG DES INDIVIDUALREISENDEN<\/p>\n<p>1. Der Individualreisende ist verpflichtet, etwaige Ma\u0308ngel oder Scha\u0308den unverzu\u0308glich dem Hotel anzuzeigen.<\/p>\n<p>2. Der Individualreisende haftet dem Hotel aus dem Vertrag.<\/p>\n<p>5<\/p>\n<p>3. Der Individualreisende wird bei U\u0308bergabe des Internet-Zugangscodes daru\u0308ber unterrichtet, dass die Nutzung des Internetzugangs zur Begehung von Straftaten oder sonstigen Rechtsverletzungen untersagt ist. Der Individualreisende haftet auf Schadenersatz aus dem Vertrag und nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere fu\u0308r Anspru\u0308che Dritter wegen Rechtsverletzungen, die u\u0308ber den Internet-Zugang des Individualreisenden wa\u0308hrend der Vertragsdauer begangen werden. Dem Individualreisenden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch seine Nutzung des Internets entstanden ist.<\/p>\n<p>4. Das Hotel hat das ausschlie\u00dfliche Nutzungsrecht fu\u0308r die Verwertung der gestalterischen Scho\u0308pfungen in den Ra\u0308umlichkeiten des Hotels. Dies gilt insbesondere fu\u0308r das Recht, Bild- oder Tonaufnahmen (\u00a7 21 UrhG), Funksendungen (\u00a7 22 UrhG) oder sonstige o\u0308ffentliche Zuga\u0308nglichmachungen von den Ra\u0308umlichkeiten des Hotels anzufertigen und zu verwerten. Der Individualreisende ist berechtigt, von den Ra\u0308umlichkeiten des Hotels Bild- und Videoaufnahmen fu\u0308r private Zwecke, einschlie\u00dflich des Rechts der o\u0308ffentlichen Zuga\u0308nglichmachung im Internet fu\u0308r private Zwecke in sog. Sozialen Medien (z.B. Facebook, Twitter, Snapchat, Instagram) anzufertigen.<\/p>\n<p>5. Ohne vorherige Zustimmung des Hotels in Textform ist dem Individualreisenden ausdru\u0308cklich untersagt, Bild- oder Tonaufnahmen der Ra\u0308umlichkeiten des Hotels fu\u0308r Hotelportale oder Bewertungsportale im Internet o\u0308ffentlich zuga\u0308nglich zu machen. Dem Individualreisenden ist zudem ohne die vorherige Zustimmung des Hotels jegliche gewerbliche Nutzung von Bild- oder Tonaufnahmen der Ra\u0308umlichkeiten des Hotels untersagt. Bei Versto\u0308\u00dfen beha\u0308lt sich das Hotel vor, diese strafrechtlich zur Anzeige zu bringen oder zivilrechtliche Unterlassungs- oder Schadenersatzanspru\u0308che geltend zu machen. Dem Individualreisenden steht es frei, nachzuweisen, dass im Falle von Schadenersatzanspru\u0308chen dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch durch die unberechtigte Verwertungshandlung entstanden ist.<\/p>\n<p>VIII. HAFTUNG DES HOTELS<\/p>\n<p>1. Das Hotel haftet fu\u0308r seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Anspru\u0308che des Individualreisenden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Scha\u0308den aus der Verletzung des Lebens, des Ko\u0308rpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Scha\u0308den, die auf einer vorsa\u0308tzlichen oder grob fahrla\u0308ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Scha\u0308den, die auf einer vorsa\u0308tzlichen oder fahrla\u0308ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfu\u0308llungsgehilfen gleich. Sollten Sto\u0308rungen oder Ma\u0308ngel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzu\u0308gliche Ru\u0308ge des Individualreisenden bemu\u0308ht sein, fu\u0308r Abhilfe zu sorgen. Der Individualreisenden ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Sto\u0308rung zu beheben und einen mo\u0308glichen Schaden gering zu halten.<\/p>\n<p>2. Fu\u0308r eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Individualreisenden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschra\u0308nkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch ho\u0308chstens \u20ac 3.500,- und abweichend fu\u0308r Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten ho\u0308chstens bis zu \u20ac 800,-. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zersto\u0308rung oder die Bescha\u0308digung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch ho\u0308here Gewalt verursacht wird. Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.<\/p>\n<p>3. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ko\u0308nnen im Hotel aufbewahrt werden. Dazu ist ein Aufbewahrungsvertrag mit dem Hotel zu vereinbaren. Durch den Aufbewahrungsvertrag wird der<\/p>\n<p>6<\/p>\n<p>Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger u\u0308bergebene bewegliche Sache aufzubewahren. Das Hotel empfiehlt, von dieser Mo\u0308glichkeit des Gebrauch zu machen.<\/p>\n<p>4. Weckauftra\u0308ge werden vom Hotel mit gro\u0308\u00dfter Sorgfalt ausgefu\u0308hrt. Nachrichten, Post und Warensendungen fu\u0308r die Ga\u0308ste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel u\u0308bernimmt die Zustellung, Aufbewahrung derselben. Fu\u0308r den Ausschluss von Schadenersatzanspru\u0308chen des Individualreisenden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sa\u0308tze 2 bis 4 entsprechend.<\/p>\n<p>IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/p>\n<p>1. A\u0308nderungen und Erga\u0308nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige A\u0308nderungen oder Erga\u0308nzungen durch den Individualreisenden sind unwirksam.<\/p>\n<p>2. Erfu\u0308llungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.<\/p>\n<p>3. Es gilt deutsches Recht.<\/p>\n<p>4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der u\u0308brigen Bestimmungen nicht beru\u0308hrt. Im U\u0308brigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<\/div><\/section><\/p><\/div><div  class='flex_column av-av_one_half-58a6369d5c19d308284fa729d91312fa av_one_half  avia-builder-el-5  el_after_av_one_half  avia-builder-el-last  flex_column_div  '     ><p>\n<style type=\"text\/css\" data-created_by=\"avia_inline_auto\" id=\"style-css-av-lt5w7etr-7ca3fb4fab7d1ed5a1fa28aca6d21501\">\n#top .av-special-heading.av-lt5w7etr-7ca3fb4fab7d1ed5a1fa28aca6d21501{\npadding-bottom:10px;\n}\nbody .av-special-heading.av-lt5w7etr-7ca3fb4fab7d1ed5a1fa28aca6d21501 .av-special-heading-tag .heading-char{\nfont-size:25px;\n}\n.av-special-heading.av-lt5w7etr-7ca3fb4fab7d1ed5a1fa28aca6d21501 .av-subheading{\nfont-size:15px;\n}\n<\/style>\n<div  class='av-special-heading av-lt5w7etr-7ca3fb4fab7d1ed5a1fa28aca6d21501 av-special-heading-h3 blockquote modern-quote  avia-builder-el-6  el_before_av_textblock  avia-builder-el-first '><h3 class='av-special-heading-tag '  itemprop=\"headline\"  >FU\u0308R REISEVERANSTALTER<\/h3><div class=\"special-heading-border\"><div class=\"special-heading-inner-border\"><\/div><\/div><\/div><br \/>\n<section  class='av_textblock_section av-lt5w7z3x-e21861a1777e02a06c3c2c7186aece3d '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><p>HERITAGE HOTELS MU\u0308NCHEN GmbH (HHM)<br \/>\nKREUZSTRASSE 18 \u2013 80331 MU\u0308NCHEN<\/p>\n<p>ALLGEMEINE GESCHA\u0308FTSBEDINGUNGEN<\/p>\n<p>I. GELTUNGSBEREICH UND DEFINITIONEN<\/p>\n<p>1. Diese Gescha\u0308ftsbedingungen gelten fu\u0308r alle Vertra\u0308ge, welche zwischen dem Hotel und einem Reiseveranstalter u\u0308ber Hotelleistungen fu\u0308r Einzelreisende und\/oder Reisegruppen geschlossen werden (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht fu\u0308r Buchungen von Zimmern oder Zimmerkontingenten fu\u0308r Veranstaltungen wie Tagungen, Seminare und a\u0308hnliches. Fu\u0308r Individualreisende oder Reisegruppen, die nicht u\u0308ber einen Reiseveranstalter gebucht haben, gelten die \u201eAllgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen der HHM GmbH fu\u0308r Individualreisende\u201c.<\/p>\n<p>2. Der Begriff \u201eHotelaufnahmevertrag\u201c umfasst oder ersetzt folgende Begriffe: Reservierungsvertrag, Kontingentvertrag, Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- und Hotelzimmervertrag.<\/p>\n<p>3. Hotelleistungen sind alle zwischen Reiseveranstalter und Hotel vereinbarten und vom Hotel zu erbringenden Leistungen wie Hotelzimmer, Verpflegungsarrangements und andere Angebote.<\/p>\n<p>4. Die Kunden des Reiseveranstalters, fu\u0308r die Hotelleistungen gebucht werden, sind nachfolgend als \u201eEinzelreisende\u201c oder \u201eReisegruppen\u201c (gemeinsam auch \u201eGa\u0308ste\u201c) bezeichnet. Eine Reisegruppe besteht aus mindestens 10 Personen, die zu einem gemeinsamen Reisezweck einheitlich organisiert sind und in der Regel an denselben Tagen an- bzw. abreisen.<\/p>\n<p>5. Allgemeine Gescha\u0308ftsbedingungen des Reiseveranstalters finden nur Anwendung, wenn dies vor oder bei Vertragsschluss ausdru\u0308cklich in Textform vereinbart wurde.<\/p>\n<p>II. VERTRAGSABSCHLUSS UND VERJA\u0308HRUNG<\/p>\n<p>1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Reiseveranstalters seitens des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu besta\u0308tigen.<\/p>\n<p>2. Alle Anspru\u0308che gegen das Hotel verja\u0308hren grundsa\u0308tzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verja\u0308hrungsbeginn. Schadenersatzanspru\u0308che verja\u0308hren kenntnisabha\u0308ngig in fu\u0308nf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Ko\u0308rpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadenersatzanspru\u0308che verja\u0308hren kenntnisunabha\u0308ngig in zehn Jahren. Die Verja\u0308hrungsverku\u0308rzungen gelten nicht bei Anspru\u0308chen, die auf einer vorsa\u0308tzlichen oder grob fahrla\u0308ssigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.<\/p>\n<p>III. RECHTE UND PFLICHTEN DES REISEVERANSTALTERS<\/p>\n<p>1. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Hotel seinen Buchungsstand so fru\u0308h wie mo\u0308glich oder auf Nachfrage bekannt zu geben. Spa\u0308testens 30 Tage vor dem Anreisetag ist das Hotel jedoch hieru\u0308ber zu informieren. Gleichzeitig sind dem Hotel alle erforderlichen Informationen u\u0308ber die Hotelleistungen zu geben, insbesondere alle zwischen Reiseveranstalter und Hotel vereinbarten und vom Hotel zu<\/p>\n<p>2<\/p>\n<p>erbringenden Leistungen wie Hotelzimmer, Verpflegungsarrangements und andere Angebote (Ziff. I Nr. 3).<\/p>\n<p>2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, fu\u0308r die Hotelleistungen gema\u0308\u00df Ziff. I Nr. 3 und die von ihm daru\u0308ber hinaus in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten oder, wenn nichts vereinbart wurde, die ausgewiesenen bzw. u\u0308blichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch fu\u0308r vom Reiseveranstalter direkt oder beim Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.<\/p>\n<p>3. Die Ga\u0308ste haben nur Anspruch auf die Hotelleistungen gema\u0308\u00df Ziff. I Nr. 3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, seine Ga\u0308ste u\u0308ber diese zu informieren und sie zu verpflichten, fu\u0308r die etwaige Inanspruchnahme daru\u0308ber hinausgehender Leistungen auf Aufforderung des Hotels eine angemessene Sicherheit, zum Beispiel durch Hinterlegung von Kreditkartengarantien, zu leisten. Dies gilt auch fu\u0308r Ga\u0308ste, die Inhaber eines Vouchers\/Gutscheins sind. Wird trotz entsprechender Aufforderung des Hotels keine Sicherheit durch den Gast geleistet und zahlt der Gast nicht, so sind diese in Anspruch genommenen Leistungen vom Reiseveranstalter zu bezahlen.<\/p>\n<p>4. Der Reiseveranstalter muss seine Ga\u0308ste u\u0308ber alle fu\u0308r den Aufenthalt relevanten Umsta\u0308nde und Bedingungen informieren, insbesondere u\u0308ber die Regelung zur Haftung des Hotels gema\u0308\u00df Ziff. VIII.<\/p>\n<p>5. Fu\u0308r alle mit der Betreuung der Reisegruppe des Reiseveranstalters zusammenha\u0308ngenden Fragen wird der Reiseveranstalter dem Hotel auf dessen Wunsch eine Ansprechpartnerin\/einen Ansprechpartner benennen, die\/der diese Reisegruppe vertritt.<\/p>\n<p>6. Die Unter- und Weitervermietung der u\u0308berlassenen Hotelzimmer, Veranstaltungsra\u0308ume oder Fla\u0308chen sowie die Nutzung der angemieteten Ra\u0308umlichkeiten und Fla\u0308chen zu Vorstellungsgespra\u0308chen, Verkaufs- und a\u0308hnlichen Veranstaltungen oder zu Foto- oder Filmaufnahmen zu gewerblichen Zwecken, ist grundsa\u0308tzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.<\/p>\n<p>IV. RECHTE UND PFLICHTEN DES HOTELS<\/p>\n<p>1. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Reiseveranstalter eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Im U\u0308brigen ko\u0308nnen die Ho\u0308he der Vorauszahlung und die Zahlungstermine im Vertrag in Textform vereinbart werden. Das Hotel hat den Erhalt einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu besta\u0308tigen.<\/p>\n<p>2. In begru\u0308ndeten Fa\u0308llen, zum Beispiel Zahlungsru\u0308ckstand des Reiseveranstalters oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 4.1 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergu\u0308tung zu verlangen.<\/p>\n<p>3. Das Hotel ist nicht berechtigt, einseitig A\u0308nderungen der vereinbarten Hotelleistungen vorzunehmen. A\u0308nderungen sind nur mit Einwilligung des Reiseveranstalters wirksam.<\/p>\n<p>4. Der Reiseveranstalter erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit eine konkrete Zimmerreservierung vom Hotel nicht ausdru\u0308cklich in Textform besta\u0308tigt wurde.<\/p>\n<p>5. Gebuchte Zimmer stehen dem Reiseveranstalter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfu\u0308gung. Dieser hat keinen Anspruch auf eine fru\u0308here Bereitstellung.<\/p>\n<p>3<\/p>\n<p>6. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spa\u0308testens um 10:00 Uhr gera\u0308umt zur Verfu\u0308gung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspa\u0308teten Ra\u0308umung des Zimmers fu\u0308r dessen vertragsu\u0308berschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % und ab 18:00 Uhr 90 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Anspru\u0308che des Reiseveranstalters werden hierdurch nicht begru\u0308ndet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.<\/p>\n<p>V. PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG<\/p>\n<p>1. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschlie\u00dflich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben, sofern nicht ausdru\u0308cklich Preise ohne Umsatzsteuer vereinbart wurden. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Hotelgast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel U\u0308bernachtungssteuer und\/oder Touristikabgabe.<\/p>\n<p>Bei A\u0308nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinfu\u0308hrung, A\u0308nderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst.<\/p>\n<p>2. Die vereinbarten Preise gelten ausschlie\u00dflich im Zusammenhang mit weiteren Leistungen, die den Ga\u0308sten gebu\u0308ndelt in einem Leistungspaket angeboten werden. Sie du\u0308rfen nicht als Einzelpreise fu\u0308r einfache U\u0308bernachtung (non-packages) in Distributionskana\u0308len (insbesondere u\u0308ber Websites im Internet) dem Kunden des Reiseveranstalters oder Dritten angeboten werden. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, alle seine weiteren Partner und Mittler dieser Klausel ebenfalls zu unterwerfen.<\/p>\n<p>3. Rechnungen des Hotels ohne Fa\u0308lligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzu\u0308gliche Zahlung fa\u0308lliger Forderungen jederzeit vom Reiseveranstalter verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines ho\u0308heren Schadens vorbehalten.<\/p>\n<p>4. Der Reiseveranstalter kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskra\u0308ftigen Forderung gegenu\u0308ber einer Forderung des Hotels aufrechnen.<\/p>\n<p>5. Vereinbarungen u\u0308ber die etwaige Zahlung der Provision (auch \u201eKommission\u201c) sind entweder im Hotelaufnahmevertrag oder in einer zeitgleich abzuschlie\u00dfenden Vereinbarung zu treffen. Ist fu\u0308r dieselbe Buchung mehr als ein Reiseveranstalter verantwortlich, so hat das Hotel die Provision nur einmal zu bezahlen.<\/p>\n<p>VI. RU\u0308CKTRITT DES REISEVERANSTALTERS (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG), NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG DES HOTELS (NO SHOW)<\/p>\n<p>1. Fu\u0308r Einzelreisende:<\/p>\n<p>a. Ein Ru\u0308cktritt des Reiseveranstalters von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur mo\u0308glich, wenn ein Ru\u0308cktrittsrecht im Vertrag ausdru\u0308cklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Ru\u0308cktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdru\u0308cklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Ru\u0308cktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.<\/p>\n<p>4<\/p>\n<p>b. Sofern zwischen dem Hotel und dem Reiseveranstalter ein Termin zum kostenfreien Ru\u0308cktritt vom Vertrag vereinbart wurde (hier sogenannter \u201ekostenfreier Stornotermin\u201c), kann der Reiseveranstalter bis dahin vom Vertrag zuru\u0308cktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzanspru\u0308che des Hotels auszulo\u0308sen. Das Ru\u0308cktrittsrecht des Reiseveranstalters erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Ru\u0308cktritt gegenu\u0308ber dem Hotel ausu\u0308bt.<\/p>\n<p>c. Ist ein Ru\u0308cktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Ru\u0308cktritts- oder Ku\u0308ndigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, beha\u0308lt das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergu\u0308tung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug fu\u0308r ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises fu\u0308r U\u0308bernachtung mit oder ohne Fru\u0308hstu\u0308ck sowie fu\u0308r Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % fu\u0308r Halbpensions- und 60 % fu\u0308r Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Ho\u0308he entstanden ist.<\/p>\n<p>2. Fu\u0308r Reisegruppen:<\/p>\n<p>a. Sofern im Vertrag nicht ein abweichendes Ru\u0308cktrittsrecht ausdru\u0308cklich vereinbart wurde, kein sonstiges gesetzliches Ru\u0308cktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung nicht ausdru\u0308cklich zustimmt, ist ein Ru\u0308cktritt nur nach Ma\u00dfgabe der folgenden Konditionen mo\u0308glich. Die Vereinbarung eines abweichenden Ru\u0308cktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.<\/p>\n<p>b. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Vertrag fu\u0308r Reisegruppen gema\u0308\u00df Ziff. I. Nr. 4 zuru\u0308ckzutreten:<\/p>\n<p>\u2013 bis zu 90 Tage vor Anreise von 100 % des vereinbarten Gesamtvolumens,<\/p>\n<p>\u2013 bis zu 60 Tage vor Anreise von 50 % des vereinbarten Gesamtvolumens,<\/p>\n<p>\u2013 bis zu 30 Tage vor Anreise von 25 % des vereinbarten Gesamtvolumens.<\/p>\n<p>c. Das Ru\u0308cktrittsrecht kann nur einmal ausgeu\u0308bt werden. Bei der Berechnung der Frist wird der Anreisetag nicht mitgerechnet.<\/p>\n<p>d. Das Ru\u0308cktrittsrecht des Reiseveranstalters erlischt, wenn er dies nicht bis zum vereinbarten Termin ausu\u0308bt.<\/p>\n<p>e. Ist ein Ru\u0308cktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, erfolgt der Ru\u0308cktritt zu einem spa\u0308teren Zeitpunkt oder in einem gro\u0308\u00dferen als dem vertraglich zugelassenen Umfang, besteht auch kein gesetzliches Ru\u0308cktritts- oder Ku\u0308ndigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, beha\u0308lt das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergu\u0308tung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug fu\u0308r ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises fu\u0308r U\u0308bernachtungen mit oder ohne Fru\u0308hstu\u0308ck sowie fu\u0308r Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % fu\u0308r Halbpensions- und 60 % fu\u0308r Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Reiseveranstalter steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Ho\u0308he entstanden ist.<\/p>\n<p>5<\/p>\n<p>VII. RU\u0308CKTRITT DES HOTELS<\/p>\n<p>1. Fu\u0308r Einzelreisende:<\/p>\n<p>a. Sofern vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zuru\u0308cktreten kann (\u201ekostenfreier Stornotermin\u201c), ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf Ru\u0308ckfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Ru\u0308cktritt nicht verzichtet.<\/p>\n<p>b. Wird gema\u0308\u00df Ziff. IV.1 und\/oder Ziff. IV.2 eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>c. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zuru\u0308ckzutreten, insbesondere falls<\/p>\n<p>\u2013 ho\u0308here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umsta\u0308nde die Erfu\u0308llung des Vertrages unmo\u0308glich machen;<\/p>\n<p>\u2013 Zimmer oder Ra\u0308ume schuldhaft unter irrefu\u0308hrender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identita\u0308t des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsfa\u0308higkeit oder der Aufenthaltszweck sein;<\/p>\n<p>\u2013 das Hotel begru\u0308ndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Gescha\u0308ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der O\u0308ffentlichkeit gefa\u0308hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;<\/p>\n<p>\u2013 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.<\/p>\n<p>d. Der berechtigte Ru\u0308cktritt des Hotels begru\u0308ndet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadenersatz.<\/p>\n<p>2. Fu\u0308r Reisegruppen:<\/p>\n<p>a. Sofern im Vertrag vereinbart wurde, dass der Reiseveranstalter innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zuru\u0308cktreten kann, ist das Hotel innerhalb dieser Frist seinerseits berechtigt, im selben Umfang vom Vertrag zuru\u0308ckzutreten, wenn Anfragen Dritter nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und soweit der Reiseveranstalter auf Ru\u0308ckfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Ru\u0308cktritt nicht verzichtet.<\/p>\n<p>b. Innerhalb der in Ziff. VI. Nr. 2 b genannten Fristen ist auch das Hotel berechtigt, im selben Umfang wie der Reiseveranstalter kostenfrei vom Vertrag teilweise zuru\u0308ckzutreten, wenn auch hier der Reiseveranstalter auf sein Recht zum Ru\u0308cktritt nicht verzichtet.<\/p>\n<p>c. Wird eine gema\u0308\u00df Ziff. IV. Nr. 1 und\/oder Ziff. IV. Nr. 2 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Ru\u0308cktritt vom Vertrag berechtigt.<\/p>\n<p>d. Wird die gema\u0308\u00df Ziff. III Nr. 1 Satz 2 genannte Vertragspflicht zur Unterrichtung u\u0308ber den Buchungsstand nicht oder nicht fristgema\u0308\u00df erfu\u0308llt, so ist das Hotel ebenfalls zum Ru\u0308cktritt berechtigt.<\/p>\n<p>6<\/p>\n<p>Dem Hotel steht ferner ein Ru\u0308cktrittsrecht fu\u0308r den Fall zu, dass sich die Anzahl der als Reisegruppe eingebuchten Ga\u0308ste auf weniger als 8 reduziert (Verlust des Gruppenstatus gema\u0308\u00df Ziff. I. Nr. 4).<\/p>\n<p>e. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag au\u00dferordentlich zuru\u0308ckzutreten, insbesondere falls<\/p>\n<p>\u2013 ho\u0308here Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umsta\u0308nde die Erfu\u0308llung des Vertrages unmo\u0308glich machen;<\/p>\n<p>\u2013 Zimmer oder Ra\u0308ume schuldhaft unter irrefu\u0308hrender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identita\u0308t des Reiseveranstalters bzw. des Gastes, die Zahlungsfa\u0308higkeit oder der Aufenthaltszweck sein;<\/p>\n<p>\u2013 das Hotel begru\u0308ndeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Gescha\u0308ftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der O\u0308ffentlichkeit gefa\u0308hrden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;<\/p>\n<p>\u2013 der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.<\/p>\n<p>f. Der berechtigte Ru\u0308cktritt des Hotels begru\u0308ndet keinen Anspruch des Reiseveranstalters auf Schadenersatz.<\/p>\n<p>VIII. HAFTUNG DES HOTELS<\/p>\n<p>1. Das Hotel haftet fu\u0308r von ihm zu vertretende Scha\u0308den aus der Verletzung des Ko\u0308rpers, des Lebens oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es fu\u0308r sonstige Scha\u0308den, die auf einer vorsa\u0308tzlichen oder grob fahrla\u0308ssigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsa\u0308tzlichen oder fahrla\u0308ssigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfu\u0308llungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzanspru\u0308che sind, soweit in dieser Ziffer VIII. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Sto\u0308rungen oder Ma\u0308ngel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzu\u0308gliche Ru\u0308ge des Reiseveranstalters oder des Gastes bemu\u0308ht sein, fu\u0308r Abhilfe zu sorgen. Der Reiseveranstalter oder der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Sto\u0308rung zu beheben und einen mo\u0308glichen Schaden gering zu halten.<\/p>\n<p>2. Fu\u0308r eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Individualreisenden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschra\u0308nkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch ho\u0308chstens \u20ac 3.500,- und abweichend fu\u0308r Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten ho\u0308chstens bis zu \u20ac 800,-. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zersto\u0308rung oder die Bescha\u0308digung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch ho\u0308here Gewalt verursacht wird. Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.<\/p>\n<p>3. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ko\u0308nnen im Hotel aufbewahrt werden. Dazu ist ein Aufbewahrungsvertrag mit dem Hotel zu vereinbaren. Durch den Aufbewahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger u\u0308bergebene bewegliche Sache aufzubewahren. Das Hotel empfiehlt, von dieser Mo\u0308glichkeit des Gebrauch zu machen.<\/p>\n<p>4. Weckauftra\u0308ge werden vom Hotel mit gro\u0308\u00dfter Sorgfalt ausgefu\u0308hrt. Nachrichten, Post und Warenzustellungen fu\u0308r Ga\u0308ste werden mit gro\u0308\u00dfter Sorgfalt behandelt. Das Hotel u\u0308bernimmt die<\/p>\n<p>7<\/p>\n<p>Zustellung, Aufbewahrung und \u2013 auf Wunsch \u2013 gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Ziff. VIII Nr. 1, Sa\u0308tze 1 bis 4.<\/p>\n<p>IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/p>\n<p>1. A\u0308nderungen und Erga\u0308nzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige A\u0308nderungen oder Erga\u0308nzungen durch den Reiseveranstalter sind unwirksam.<\/p>\n<p>2. Erfu\u0308llungs- und Zahlungsort sowie ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand \u2013 auch fu\u0308r Scheck- und Wechselstreitigkeiten \u2013 ist im kaufma\u0308nnischen Verkehr Mu\u0308nchen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des \u00a7 38 Abs. 2 ZPO erfu\u0308llt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Mu\u0308nchen.<\/p>\n<p>3. Es gilt deutsches Recht.<\/p>\n<p>4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Gescha\u0308ftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der u\u0308brigen Bestimmungen nicht beru\u0308hrt. Im U\u0308brigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<\/div><\/section><\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":1300,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-706","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hotel-du-train.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/706","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hotel-du-train.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hotel-du-train.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hotel-du-train.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hotel-du-train.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=706"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.hotel-du-train.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/706\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hotel-du-train.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=706"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}